Die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall

Es ist egal, ob der Tod plötzlich oder erwartet in eine Familie kommt: das alltägliche Leben wird immer ein wenig aus dem Gleichgewicht gebracht, wenn jemand verstirbt. Bis die Beerdigung geregelt ist, und man das Gefühlschaos wieder ein wenig in geordnete Bahnen gebracht hat, vergehen einige Wochen. Während man versucht, seine Trauer zu bewältigen, gibt es allerdings noch viele Sachen zu erledigen, die mit dem Tod einfach verbunden sind. Man muss sich mit Versicherungen auseinandersetzen, ebenso wie noch viele andere Formalitäten zu erledigen sind. Damit ist jedoch längst noch nicht alles bewerkstelligt. Es macht sicher einen Unterschied, ob ein junger Mensch plötzlich aus dem Leben gerissen wird, oder ob ein alter, kranker Mensch endlich seine Erlösung im Tod gefunden hat. Immer ist jedoch ein Nachlass zu regeln, was eigentlich, sofern keine Streitigkeiten in der Familie herrschen, Sache der Erben ist.

Ist sich die Familie einig, ist die Regelung des Nachlasses kein Problem. Auch, wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, müssen nur Kleinigkeiten untereinander besprochen werden. Geht es um großen Besitz, der nicht durch ein Testament geregelt ist, kann es passieren, dass nun erst die Streitigkeiten beginnen, weil sich jemand benachteiligt fühlt. In so einem Fall sollte man überlegen, ob einem Besitztum wirklich wichtiger ist, als der Zusammenhalt in einer Familie. Im Regelfall ist jedoch meistens ein Testament vorhanden, es sei denn, ein Mensch wird in sehr jungen Jahren durch ein plötzliches, schicksalhaftes Ereignis aus dem Leben geholt.

Solange sich alle gut verstehen, besteht die Möglichkeit, auch ohne Streit und ohne Testament das Hab und Gut des Verstorbenen in dessen Sinne aufzuteilen. Aussagen, die der Erblasser noch zu Lebzeiten über seinen Besitz getroffen hat, sollten befolgt werden. Können Haus und Grundstück nicht unter den Erben aufgeteilt werden, kann eine Regelung gefunden werden, dass einer den Besitz übernimmt, und die anderen durch Geld abgefunden werden. Auch beim Schmuck und anderen Wertsachen sollte niemand benachteiligt werden. Bekommt wirklich jemand ein größeres, wertvolles Stück, kann er ja in anderer Hinsicht etwas zurückstehen, und auf etwas verzichten.

Auch bei einem Nachlass gibt es Sachen, die niemand mehr haben möchte, weil sie alt oder kaputt sind. Es wäre ja auch sinnlos, sich den alten Holzkohle Grill mit nach Hause zu nehmen, wenn man sich gerade erst einen Cadac Gasgrill neu angeschafft hat. Sind auch alle anderen Erben der Meinung, den Grill nicht gebrauchen zu können, kann er, wie auch andere Sachen, die keine Verwendung mehr finden, gebraucht verkauft oder entsorgt werden. Es wird einige Zeit vergehen, bis der private Besitz des verstorbenen Familienmitglieds aufgeteilt und seiner neuen Verwendung zugeführt wurde. Wäsche, Geschirr, Möbel und vieles mehr ist, außer den Wertsachen, entweder zu verteilen oder zu entsorgen. Eine gemietete Wohnung kann erst dann übergeben werden, wenn sie leer geräumt und renoviert wurde.